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20.05.2019

„… Ich gab den Kampf um meinen Sohn auf, weil der Arzt sagte, Christian sei tot. Eine ungeheuerliche Situation: Ich wende mich von meinem Sohn ab, der warm ist, lebendig aussieht und behandelt wird wie ein Lebender, weil der Arzt sagt, mein Kind ist tot …“. In solch ohnehin schweren Situationen geraten viele Angehörige zusätzlich in Gewissensnöte, wenn es darum geht, stellvertretend für den am Hirntod Verstorbenen einer Organspende zuzustimmen. Denn Organspende erfordert die Zustimmung des Organspenders. Wenn keine eindeutige Willenserklärung des Verstorbenen zur Organspende vorliegt oder bekannt ist, müssen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen zustimmen oder es kommt nicht zur Organspende.